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   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 3 KA 290/03   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 3 KA 290/03 (https://dejure.org/2005,5513)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.02.2005 - L 3 KA 290/03 (https://dejure.org/2005,5513)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - L 3 KA 290/03 (https://dejure.org/2005,5513)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de

    Beschluss - Zulassungsausschuss - Rechtsbehelfsbelehrung - kein Hinweis auf Begründungspflicht - vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Krankenhausarzt - Bedarfsprüfung - Begriff des quantitativ-allgemeinen Bedarfs und qualitativ-speziellen Bedarfs - Altersgrenze ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 116 SGB V; § 31a Ärzte-ZV
    Ermächtigung des Krankenhausarztes zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten; Anspruch auf Erteilung der Ermächtigung bei fehlender Sicherstellung der ausreichenden Versorgung der Versicherten ohne die besonderen Methoden oder Kenntnisse von ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermächtigung des Krankenhausarztes zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten; Anspruch auf Erteilung der Ermächtigung bei fehlender Sicherstellung der ausreichenden Versorgung der Versicherten ohne die besonderen Methoden oder Kenntnisse von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 3 KA 290/03
    Ein quantitativ-allgemeiner Bedarf liegt vor, wenn in einem Planungsbereich zu wenig niedergelassene Ärzte einer Arztgruppe vorhanden sind, um den Bedarf zu decken (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24).

    Vielmehr müsste der Beklagte dann noch im Einzelnen untersuchen, ob im Hinblick auf die geltend gemachten EBM-Ziffern, die nicht ausschließlich zum Fachbereich der Phoniater und Pädaudiologen gehören (z.B. 533 und 536 oder 810, 811), eine Mitbehandlung durch niedergelassene HNO-Ärzte oder Ärzte anderer Fachgruppen - deren Vorrang in allen Abschnitten der Behandlung der Versicherten zu wahren ist, vgl. BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 - in Betracht kommt oder ob medizinische Notwendigkeiten dafür sprechen, auch diese zwingend vom Phoniater/Pädaudiologen durchführen zu lassen.

  • BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 71/91

    Krankenhausarzt - Vertragsarzt - Funktionsnachfolge

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 3 KA 290/03
    Genauere Erkenntnisse zur Bedarfslage liegen jedoch zurzeit nicht vor, weil es für dieses Gebiet keinen Bedarfsplan gibt (zu dessen Maßgeblichkeit für den quantitativ-allgemeinen Versorgungsbedarf vgl. BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 und 10).

    Denn im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung ist typischerweise davon auszugehen, dass auch die niedergelassenen Ärzte aufgrund ihres Aus- und Weiterbildungsstands dem Versorgungsanspruch der Versicherten voll entsprechen können (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 4), wobei sich dieser ohnehin nicht nach dem wissenschaftlichen Höchststand richtet (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 1).

  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 46/93

    Krankenhausarzt - Ermächtigung - Planungsbereich - Bedarfsermittlung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 3 KA 290/03
    Dies widerspricht dem von der ständigen BSG-Rechtsprechung vorgegebenen Grundsatz, wonach nur der Bedarf in der jeweiligen Gruppe der Gebietsärzte maßgeblich ist (vgl. z.B. BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 10); denn nach der insoweit maßgeblichen Weiterbildungsordnung (WBO) der Ärztekammer Niedersachsen (in Kraft seit dem 1. Oktober 1997) bilden die Phoniater und Pädaudiologen eine eigene Arztgruppe (vgl. dort Abschnitt IV Nr. 32).

    Denn von dem Grundsatz, dass der Bedarfsermittlung für eine beantragte Ermächtigung der jeweilige regionalen Planungsbereich zu Grunde zu legen ist (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 10), sind im Einzelfall Ausnahmen möglich, etwa wenn besondere geografische Verhältnisse die zusätzliche Berücksichtigung eines benachbarten Planungsbereichs nahelegen (BSG SozR 3-2500 § 97 Nr. 2).

  • BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 43/97 R

    Hochschulklinik - allgemeine Krankenversorgung - persönliche Ermächtigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 3 KA 290/03
    Sollte es zur Erteilung der begehrten Ermächtigung kommen, kann der Beklagte die Zahl der hiernach durch den Kläger abzurechnenden Leistungen begrenzen, um eine Verschiebung der Leistungserbringung zu Lasten der seiner Klinik bereits erteilten Ermächtigung nach § 117 SGB V zu verhindern (vgl. hierzu eingehend BSG SozR 3-5520 § 31 Nr. 9).
  • BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 37/90

    Ermächtigung zur Teilnahme und Widerruf der Beteiligung eines Krankenhausarztes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 3 KA 290/03
    Denn im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung ist typischerweise davon auszugehen, dass auch die niedergelassenen Ärzte aufgrund ihres Aus- und Weiterbildungsstands dem Versorgungsanspruch der Versicherten voll entsprechen können (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 4), wobei sich dieser ohnehin nicht nach dem wissenschaftlichen Höchststand richtet (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 1).
  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 81/97 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Bestellung von "Vertreter der Ärzte" im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 3 KA 290/03
    Denn von dem Grundsatz, dass der Bedarfsermittlung für eine beantragte Ermächtigung der jeweilige regionalen Planungsbereich zu Grunde zu legen ist (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 10), sind im Einzelfall Ausnahmen möglich, etwa wenn besondere geografische Verhältnisse die zusätzliche Berücksichtigung eines benachbarten Planungsbereichs nahelegen (BSG SozR 3-2500 § 97 Nr. 2).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 3 KA 253/02

    Voraussetzungen für die Ermächtigung eines Krankenhausarztes zur Durchführung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 3 KA 290/03
    Wie der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tag (Az: L 3 KA 253/02) ausgeführt hat, kann ein derartiger atypischer Ausnahmefall auch vorliegen, wenn spezielle Leistungen in Frage stehen, die von einer zahlenmäßig kleinen Minderheit von Ärzten erbracht werden, sodass ein wohnortnahes Angebot nicht zu erwarten und eine planungsbereichsübergreifende Inanspruchnahme der wenigen Spezialisten üblich ist.
  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 27/94

    Beschränkung der Befugnis zu Konsiliaruntersuchungen auf Fälle der Überweisung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 3 KA 290/03
    Dies gilt auch im Hinblick auf seltene Erkrankungen oder schwierige und komplexe Krankheitsbilder (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 12).
  • BSG, 20.04.1998 - B 6 KA 36/97 B

    Rechtmäßigkeit der Ermächtigung eines Kinderarztes / Chefarzt eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 3 KA 290/03
    Auch für die Prüfung des qualitativ-speziellen Bedarfs ist zunächst von der im Landkreis Göttingen vorliegenden Bedarfssituation auszugehen, weil auch insoweit der Zuschnitt der regionalen Planungsbereiche grundsätzlich maßgeblich ist (BSG, Beschluss vom 20. April 1998 - B 6 KA 36/97 B; Senatsurteil vom 5. November 2003 - L 3 KA 100/01).
  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 3 KA 290/03
    Dabei sind an das Vorliegen einer Begründung im Sinne des § 44 Satz 1 Ärzte-ZV keine strengen Anforderungen zu stellen, weil die dort geregelte Begründungspflicht ohnehin bereits eine dem allgemeinen Verfahrensrecht fremde Verschärfung darstellt; die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG)) gebietet aber eine Auslegung und Anwendung der die Einlegung von Rechtsbehelfen regelnden Vorschriften, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs nicht in unzumutbarer, aus Rechtsgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (BVerfG SozR 3-1500 § 67 Nr. 22).
  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 40/91

    Zulassung - Vertragsarzt - Berufsausschuss - Zuständigkeit

  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 76/97 R

    Zulassungsrecht - Kassenarztrecht - Begründung des Widerspruchs

  • BSG, 27.02.1992 - 6 RKa 15/91

    Isolierte Anfechtbarkeit der einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügten

  • BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 32/93

    Kinderarzt - Zulassung - Vertragsarzt - Sozialpädiatrisches Zentrum

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2004 - L 3 KA 103/02

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Berufung; Vornahme von Röntgenaufnahmen der

  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 77/02 B

    Begründung des Widerspruchs bei der Zulassung im Kassenarztrecht

  • SG Marburg, 01.07.2009 - S 12 KA 225/09

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines hochspezialisierten

    Auch für die Prüfung des qualitativ-speziellen Bedarfs ist grundsätzlich der Zuschnitt der regionalen Planungsbereiche maßgeblich (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 09.02.2005 - L 3 KA 290/03 - MedR 2005, 559, juris Rdnr. 33; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 24.09.1997 - L 11 Ka 88/97 -, juris Rdnr. 64).

    Für die noch relativ junge Fachgruppe der Phoniater und Pädaudiologen hat LSG Niedersachsen-Bremen von dem Grundsatz, dass der Bedarfsermittlung für eine beantragte Ermächtigung der jeweilige regionalen Planungsbereich zu Grunde zu legen ist, im Einzelfall Ausnahmen für möglich gehalten, etwa wenn besondere geografische Verhältnisse die zusätzliche Berücksichtigung eines benachbarten Planungsbereichs nahelegen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 09.02.2005 - L 3 KA 290/03 - MedR 2005, 559, juris Rdnr. 31; Revision B 6 KA 15/05 R wurde durch gerichtlichen Vergleich erledigt, s. BSG, Termin-Bericht Nr. 40/06, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2005 - L 3 KA 373/03

    Prüfung der Berechtigung eines Dermatologen zur Abrechnung dermatohistologischer

    Entsprechend der Auslegungsregelung des § 5 Abs. 5 letzter Halbsatz WBO bescheinigt eine Facharztanerkennung hingegen nicht den Nachweis der Befähigung zur Ausübung ärztlicher Tätigkeiten in Bereichen, bezüglich derer keine "eingehenden", sondern lediglich (einfache) Kenntnisse gefordert werden (vgl. Senatsurteile vom 18. August 2004 - L 3 KA 103/02 - und vom 09. Februar 2005 - L 3 KA 290/03 -).
  • SG Marburg, 06.06.2007 - S 12 KA 1020/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Berechnung des abrechenbaren Gesamtvolumens nach §

    Im Hinblick darauf, dass die Rechtsprechung des BSG zum Gesetzesrang der Ärzte-ZV vor dem BVerfG keinen Bestand hat (vgl. BVerfG v. 13.09.2005 -2 BvF 2/03 - DVBl 2005, 1503, juris Rdnr. 190 ff.), muss § 44 Abs. 1 Ärzte-ZV a. F. unter Berücksichtigung des Art. 19 Abs. 4 GG nunmehr verfassungskonform dahingehend ausgelegt werden, dass entweder der Hinweis auf die Begründungspflicht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Zulassungsausschusses auch die Folgen einer verspäteten Begründung enthalten muss (anderer Ansicht noch LSG Nordrhein-Westfalen v. 14.09.2005 - L 11 KA 46/05 - www.sozialgerichtsbarkeit.de; zu einer unzureichenden Rechtsbehelfsbelehrung s. BSG, Beschl. v. 16.07.2003 -B 6 KA 77/02 B - juris Rdnr. 2 u. 11 f. -zur Vorinstanz s. LSG Nordrhein-Westfalen v. 10.07.2002 -L 10 KA 3/02 -GesR 2003, 77; BSG, Beschl. v. 21.05.2003 -B 6 KA 20/03 B - juris Rdnr. 2 f. u. 9 f. -zur Vorinstanz s. LSG Schleswig-Holstein v. 18.12.2002 -L 4 KA 25/01 -NZS 2003, 556 = Breithaupt 2003, 529; - LSG Niedersachsen-Bremen v. 09.02.2005 - L 3 KA 290/03 - juris; LSG Bayern v. 15.12.2004 - L 12 KA 3/04 - www.sozialgerichtsbarkeit.de) oder aber eine nur ganz geringe Bezugnahme auf den Streitgegenstand für die Einhaltung der Begründungsfrist ausreichend ist.
  • SG Marburg, 31.03.2006 - S 12 KA 341/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Ermittlung der Bedarfssituation -

    Auch für die Prüfung des qualitativ-speziellen Bedarfs ist grundsätzlich der Zuschnitt der regionalen Planungsbereich maßgeblich (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 9. Februar 2005, Az: L 3 KA 290/03, MedR 2005, 559, zitiert nach juris Rdnr. 33 (Revision anhängig: BSG, Az.: B 6 KA 15/05 R); LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. September 1997, Az: L 11 Ka 88/97, juris Rdnr. 64).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2012 - L 11 KA 50/10
    Davon sind aber im Einzelfall Ausnahmen möglich, wenn - wie hier - spezielle Leistungen in Frage stehen, die von einer zahlenmäßig kleinen Minderheit von Ärzten erbracht werden, so dass ein wohnortnahes Angebot nicht zu erwarten und eine planungsbereichsübergreifende Inanspruchnahme der wenigen Spezialisten üblich ist (BSG, Urteil vom 19.07.2006 a.a.O.; Landessozialgericht ( LSG ) Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 09.02.2005 - L 3 KA 290/03 -, im Ergebnis ebenso der Senat für die Ermächtigung sozialpädiatrischer Zentren gemäß § 119 SGB V, Beschluss vom 02.04.2009 - L 11 KA 2/09 ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2005 - L 3 KA 345/04

    Vertragsärztliche Versorgung - Facharzt für Urologie - keine Berechtigung zur

    Für die Beurteilung, ob Leistungen fachzugehörig oder fachfremd sind, ist darauf abzustellen, welche Inhalte und Ziele der Weiterbildung für das jeweilige Fachgebiet in der WBO genannt werden und in welchen Bereichen eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben werden müssen (ständige Rechtsprechung, zuletzt BSG, Urteil vom 08. September 2004 - B 6 KA 27/03 R - S. 4; BVerfG SozR 4-2500 § 135 Nr. 2 Rd.Nr. 23; so auch Urteile des erkennenden Senats vom 18. August 2004 - L 3 KA 103/02 - 09. Februar 2005 - L 3 KA 290/03 und 27. April 2005 - L 3 KA 373/03 -).
  • SG Marburg, 23.02.2011 - S 12 KA 435/10

    Vertragsärztliche Versorgung - Ausgestaltung eines sogenannten Facharztfilters

    Auch für die Prüfung des qualitativ-speziellen Bedarfs ist grundsätzlich der Zuschnitt der regionalen Planungsbereiche maßgeblich (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 09.02.2005 - L 3 KA 290/03 - MedR 2005, 559, juris Rdnr. 33; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 24.09.1997 - L 11 Ka 88/97 -, juris Rdnr. 64).
  • SG Marburg, 14.11.2008 - S 12 KA 614/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulässigkeit des Antrags auf einstweiligen

    Auch für die Prüfung des qualitativ-speziellen Bedarfs ist grundsätzlich der Zuschnitt der regionalen Planungsbereiche maßgeblich (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 09.02.2005 - L 3 KA 290/03 - MedR 2005, 559, juris Rdnr. 33; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 24.09.1997 - L 11 Ka 88/97 -, juris Rdnr. 64).
  • SG Marburg, 20.12.2007 - S 12 KA 523/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - angiologische Leistungen -

    Auch für die Prüfung des qualitativ-speziellen Bedarfs ist grundsätzlich der Zuschnitt der regionalen Planungsbereiche maßgeblich (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 09.02.2005 - L 3 KA 290/03 - MedR 2005, 559, juris Rdnr. 33; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 24.09.1997 - L 11 Ka 88/97 -, juris Rdnr. 64).
  • SG Marburg, 08.02.2006 - S 12 KA 21/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Ablehnung der Ermächtigung eines Krankenhausarztes

    Auch für die Prüfung des qualitativ-speziellen Bedarfs ist grundsätzlich der Zuschnitt der regionalen Planungsbereiche maßgeblich (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 9. Februar 2005, Az: L 3 KA 290/03, MedR 2005, 559, zitiert nach juris Rdnr. 33 (Revision anhängig: BSG, Az.: B 6 KA 15/05 R); LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. September 1997, Az: L 11 Ka 88/97, juris Rdnr. 64).
  • SG Marburg, 12.08.2009 - S 12 KA 428/09

    Vertragsärztliche Zulassungssache - Zeitpunkt für Antrag auf Erlass einer

  • SG Marburg, 20.12.2007 - S 12 KA 521/07

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer durch den Zulassungsausschuss

  • SG Berlin, 04.04.2012 - S 71 KA 301/10

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung zur Teilnahme an der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2005 - L 3 KA 351/04
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